AGB 2018-04-23T21:41:15+00:00

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Anlagen-Verteilungs-Technik Hnida GmbH

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§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
§ 3 Preise
§ 4 Lieferung und Lieferfristen
§ 5 Zahlungsbedingungen
§ 6 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
§ 7 Eigentumsvorbehalt
§ 8 Gewährleistung
§ 9 Haftungsbeschränkungen
§ 10 Pauschalierter Schadensersatz
§ 11 Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
§ 12 Sonstiges
§ 13 Schlussbestimmung

§ 1 Geltungsbereich:

  1. Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen aus-schließlich zu den nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle zukünftigen
    Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nochmals ausdrücklich gesondert vereinbart werden.
  2. Entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben der
    Geltung entgegenstehender oder anders lautender Allgemeiner Geschäftsbedingungen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
  3. Die vorstehenden Regelungen in den Absätzen(1) und (2) gelten auch dann wenn wir abweichenden Bedingungen des Käufers im Einzelfall nicht widersprochen haben
    oder wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung an diesen vorbehaltlos ausführen.
    Gleichermaßen werden wir nicht verpflichtet, soweit die Geschäftsbedingungen des Käufers unabhängig vom Inhalt von den gesetzlichen Bestimmungen abweichen.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss:

  1. Unsere Angebote sind freibleibend; es handelt sich nur um Aufforderungen zur Abgabe von Angeboten seitens unserer potentiellen Kunden.
  2. Die Bestellung der gewünschten Ware durch den potentiellen Käufer kann wahlweise (fern-) mündlich, schriftlich, per E-Mail oder Telefax erfolgen und stellt ein
    verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar.
  3. Wir sind berechtigt, dieses Angebot innerhalb eines Zeitraumes von 14 Kalendertagen durch Erklärung in Textform gegenüber dem Kunden anzunehmen, wobei diese
    Frist bei einem Angebot des Kunden, welches (fern-) mündlich, per E-Mail oder Telefax erfolgt, mit dessen Eingang bei uns und bei einem schriftlichen Angebot des
    Kunden mit Aufgabe des Angebots-schreibens durch den Kunden zur Post (Poststempel ist maßgeblich) beginnt. Erhält der Kunde nach Ablauf der 14 Kalendertage keine
    Auftragsbestätigung, gilt sein Angebot als abgelehnt (vgl. §§ 147 f. BGB).
  4. Spätere Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden eines zustande gekommenen Vertrages bedürfen der Schriftform. Die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses
    bedarf ebenfalls der Schriftform
  5. Abbildungen, Zeichnungen, Gewichtangaben, Kalkulaionen, Ergebnisse von Datenverarbeitungsvorgängen und sonstigen Angeben, die im Rahmen der
    Vertragsanbahnung dem Käufer von uns zugänglich gemacht werden, sind nicht verbindlich für den Inhalt des etwaigen nachfolgenden Vertrages, sofern sie nicht
    ausdrücklich von uns als verbindlich bezeichnet werden. Sie sind dem potentiellen Kunden nur zum Zwecke des jeweiligen Angebots anvertraut und dürfen ohne unsere
    ausdrückliche Zustimmung auch nicht auszugsweise vervielfältig oder Dritten gegenüber zugänglich gemacht werden. Die im Rahmen der Vertragsbahnung
    übergebenen Unterlagen sind kostenfrei an uns zurück zu senden, wenn die Bestellung anderweitig erfolgt. Zudem verbleiben unsere Eigentums-, Urheber-, Marken-,
    Geschmacks-, Gebrauchs- und Patentrechte hieran bei uns.
  6. Soweit Programme zum Lieferumfang gehören, wird dem Käufer für diese ein einfaches, unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt; das Kopieren und Überlassung der
    Nutzung an Dritte ist nicht gestattet. Bei einem Verstoß gegen die vorgenannte Verpflichtung haftet der Käufer in voller Höhe für einen daraus resultierenden Schaden.
  7. Technische Änderungen der Leistungen sind zulässig, soweit sie dem Besteller unter Berücksichtigung des Interesses beider Parteien zumutbar sind.

§ 3 Preise:

  1. Soweit sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab unserem Sitz in Hamburg.
  2. Alle Preise sind von uns in Euro (€) angegeben und beinhalten nicht die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer, welche zurzeit 19% beträgt und vom Käufer zusätzlich zu
    zahlen ist. Die Preise verstehen sich zuzüglich der sonstigen Kosten, insbesondere für Verpackung, Transport, Montage und Versicherung. Transport- oder Verpackungen
    werden nicht zurückge-nommen, sondern sind vom Käufer ordnungsgemäß zu entsorgen oder einer Wiederverwertung zuzuführen.
  3. Etwaige Gebühren, öffentliche Abgaben oder ähnliche Sonderbelastungen sind ausschließlich vom Käufer zu tragen, sofern nicht gesetzliche Bestimmungen aus-
    drücklich uns eine Pflicht zum Tragen vom Kosten auferlegen.

§ 4 Lieferung und Lieferfristen:

  1. Die Lieferung erfolgt ab unserem Sitz in Hamburg, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
  2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware – auch bei Teillieferungen und frachtfreier Lieferung – geht spätestens dann auf den
    Käufer über, sobald die Ware an die den Transport aus führende Person übergeben worden ist – auch bei Verwendung eines unserer Transportmittel – oder zwecks
    Versendung unseren Sitz in Hamburg verlassen hat. Wird die Übergabe oder der Versand aus Gründen verzögert, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit
    dem Tage der Bereitstellung der Ware auf den Käufer über.
  3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
  4. Liefertermine verstehen sich, sofern nicht anderes vereinbart wurde, als voraussichtlich und stehen unter dem Vorbehalt der ordnungsgemäßen Erfüllung der
    Verpflichtungen des Käufers, wie beispielsweise dem rechtzeitigen Eingang der vom Käufer bereit zu stellenden Unterlagen und Pläne, der Vorlage erforderlicher
    Genehmigungen sowie der Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung.
  5. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die wir nicht zu vertreten haben, die uns die Lieferung bzw. Leistung aber
    wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, ohne unser Verschulden ausbleibende
    Selbstbelieferung usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten eintreten – haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns,
    die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinaus zu schieben. Dauert die Behinderung länger als drei Monate,
    ist der Käufer nach dem fruchtlosem Ablauf einer uns gesetzten angemessenen Frist berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der
    Käufer für den Umstand, der ihn zum Rücktritt berechtigt, allein oder weit überwiegend verantwortlich ist oder wenn der von uns nicht zu vertretende Umstand zu einer
    Zeit eintritt, zu welcher der Käufer im Verzug der Annahme ist.
  6. Nimmt der Käufer die Ware trotz Aufforderung durch uns nicht ab, sind wir nach dem fruchtlosen Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Frist zur Abnahme, die
    wenigstens zwei Wochen betragen muss, berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wird durch den Rücktritt nicht
    ausgeschlossen.

§ 5 Zahlungsbedingungen:

  1. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, hat die Zahlung des Kaufpreises ausschließlich unbar ohne Abzug auf unser Konto zu erfolgen.
  2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, hat der Käufer den Kaufpreis sofort zu zahlen. Der Abzug von Skonto ist dem Käufer nur gestattet, wenn
    ihm ein entsprechender Nachlass in der Auftragsbestätigung eingeräumt worden ist.
  3. Der Käufer kommt auch ohne Mahnung neben den sonstigen gesetzlich geregelten Fällen spätestens dann in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach
    Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung oder – wenn sich der Zeitpunkt des Zugangs nicht feststellen lässt – 30 Tage nach Erhalt
    der Ware zahlt. Wir sind dann berechtigt, vom Käufer Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung
    eines weitergehenden Schadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
  4. Werden in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Käufers Veränderungen erkennbar, die geeignet sind, die Erfüllung der Zahlungsverpflichtung uns gegenüber in Frage
    zu stellen, also insbesondere Zahlungsverzug und Scheckproteste, sind wir berechtigt, unsere gesamten – auch gestundeten – Forderungen gegenüber dem Käufer sofort
    fällig zu stellen und auf Grundlage bereits geschlossener Verträge noch ausstehende Lieferung und/oder Leistungen zurück zu behalten und/oder Sicherheiten zu
    verlangen, deren Höhe der jeweils zu sichernden Forderung entspricht.
  5. In den Fällen der vorstehenden Absätze (3) und (4) sind wir ferner berechtigt noch ausstehende Lieferungen und/oder Leistungen von der Vorauszahlung des Kaufpreises
    oder anderer Entgelte abhängig zu machen.
  6. Kommt der Käufer unserem Verlangen nach Sicher- heitsleistungen oder Vorauszahlung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach, sind wir berechtigt, von
    Verträgen, soweit sie noch nicht erfüllt sind, ganz oder teilweise zurück zu treten. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wird durch den Rücktritt nicht
    ausgeschlossen.

    1. Für die Rechzeitigkeit einer Zahlung kommt es auf den Eingang des Betrages zu unserer vorbehaltlosen Ver- Verfügung an. Zahlungen durch Wechsel sind
      ausgeschlossen.

§ 6 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte:

  • Dem Käufer steht das Recht zur Aufrechung nur zu, wenn seine Gegenansprüche uns gegenüber rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines
    Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem selben Vertragsverhältnis beruht.

§ 7 Eigentumsvorbehalt:

  1. Sämtliche unsererseits gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Begleichung aller unserer aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer zustehen-der
    Forderung, gleich welcher Art und welchen Rechtsgrundes, unser Eigentum.)
  2. Im Fall der Weiterveräußerung tritt der Käufer schon jetzt die dadurch erworbene Entgeltforderung mit allen Nebenrechten und Sicherungen unwiderruflich an uns ab;
    wir nehmen die Abtretung bereits jetzt an. Der Käufer wird von uns frei widerruflich beauftragt, diese Forderung in seinem Namen, jedoch für unsere Rech- nung
    einzuziehen. Die durch die Einziehung enststeh- enden Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Der Käufer hat auf unser Verlangen die abgetretene Forderung nach Höhe
    und Schuldner bekannt zu geben, alle zum Einzug notwendigen Angaben zu machen und uns die dazu gehörigen Unterlagen unverzüglich zu übergeben sowie seinem
    Schuldner die Abtretung unverzüglich schriftlich anzuzeigen, unbeschadet des Rechts, dass wir selbst dem Schuldner die Abtretung anzeigen.
  • Die Verarbeitung, Vermischung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer wird stets für uns vorgenommen. Für die Rechtsfolgen gelten §§ 947 ff. BGB. Der Käufer tritt uns auch Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung bereits jetzt an.
    1. Der Käufer ist verpflichtet, die von uns gelieferte, unter unserem Eigentumsvorbehalt stehende Ware ab dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs insbesondere gegen widerrechtliche Wegnahme, Buch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden mindestens in Höhe des Verkehrs-wertes der Ware zu versichern und uns auf Verlangen den Abschluss der Versicherungen, beispielsweise durch Vorlage der Versicherungsscheine, nachzuweisen. Kommt der Käufer dieser Verpflichtung trotz unserer Aufforderung nicht nach, sind wir berechtigt, die notwendigen Versicherungen auf Kosten des Käufers abzuschließen. Der Käufer tritt seine Erstattungs- ansprüche aus den Versicherungsverhältnissen gegen die Versicherungsgesellschaften bereits jetzt unwiderruflich an uns ab; wir nehmen die Abtretung bereits jetzt an.
    2. Der Käufer ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware pfleglich zu behandeln. Sofern hierzu Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sein sollten, hat der Käufer diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
    3. Der Käufer darf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware weder verpfänden noch als Sicherheit übereignen. Bei Pfändungen und Beschlagnahmungen sowie sonstigen Vollstreckungsmaßnahmen oder Verfügungen durch Dritte hat der Käufer uns unverzüglich zu benach- richtigen und uns die entsprechenden Unterlagen (Pfändungsprotokoll, Beschlagnahmeprotokoll usw.) zu übersenden. Außerdem hat der Käufer bei Durchführung dieser Maßnahmen zu Protokoll zu geben, dass die Ware unter unserem Eigentumsvorbehalt steht. Verstößt er gegen diese Pflichten, so gehen – unbeschadet unserer weitergehenden Ansprüche – die dadurch entstehenden Interventionskosten zu Lasten des Käufers.
  1. Wir sind berechtigt, bei pflichtwidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug und/oder bei Verletzung einer Pflicht nach den vorstehenden Absätzen (3) bis (5), welches dieser trotz Bestimmung einer angemessener Frist zum pflichtgemäßen Verhalten fortsetzt, vom Vertrag zurück zu treten und danach die Ware heraus zu verlangen. Der Fristsetzung bedarf es nicht in den Fällen des § 323 Absatz 2 und § 324 BGB. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wird durch den Rücktritt nicht ausgeschlossen.
  2. Übersteigt der Wert der Sicherheiten gemäß vorstehen- den Absätzen (1) und (2) unsere zu sichernde Forderung um mehr als 10%, ist der Käufer berechtigt, insoweit Freigabe zu verlangen; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

§ 8 Gewährleistung

  • Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen soweit nachfolgend nicht Abweichendes bestimmt ist:
    1. Offensichtliche und erkennbare Mängel hat der Käufer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware, uns gegenüber schriftlich zu rügen; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Auf die Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 HGB wird der Käufer ausdrücklich hingewiesen. Nicht offensichtliche und nicht erkennbare Mängel hat der Käufer innerhalb einer Woche nach Entdeckung uns gegenüber schriftlich zu rügen; zur Fristwahrung genügt auch hier die rechtzeitige Absendung.
    2. Hinsichtlich der Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die in der Auftragsbestätigung erfolgte Produktbeschreibung als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder unsere Werbung stellen daneben keine vertraglich bindende Beschaffenheitsangabe der Ware da, es sei denn, eine solche wird zwischen uns und dem Käufer ausdrücklich schriftlich vereinbart.
    3. Natürlicher Verschleiß und die durch unfachmännische oder unsachgemäße Behandlung beeinträchtigte Beschaffenheit der Ware sind keine Mängel. Wir leisten auch keine Gewähr für Schäden oder Störungen, die auf vom Käufer durchgeführte fehlerhafte Installation bzw. Inbetriebnahme, fehlerhafte bzw. ungeeignete Stromversorgung, Betrieb mit falscher Stromart oder Spannung oder durch die Nichtdurchführung notwendiger bzw. empfohlener Betriebs und/oder Wartungsarbeiten zurück zu führen sind. Ebenso wird keine Gewähr geleistet, wenn Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet werden, die nicht der Originalspezifikation entsprechen.
    4. a)Bei Vorliegen eines Mangels sind wir im Rahmen der geschuldeten Nacherfüllung nach unserer Wahl zunächst zur Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) berechtigt. Uns steht das jedoch das Recht zu, die Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. b) Unverhältnismäßig hoch sind die Kosten insbesondere dann, wenn die Gesamtaufwendungen zur Nacherfüllung höher liegen als 30% des Markt- wertes der verkauften Ware. Die weiteren Rechte des Käufers bleiben unberührt.
    5. Dem Käufer bleibt vorbehalten, beim Fehlschlagen der Nacherfüllung den Kaufpreis zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurück zu treten. Ein Fehl- schlagen der Nacherfüllung liegt vor, wenn zwei Nacherfüllungsversuche fehlschlagen. Wählt der Käufer dann wegen eines Rechts- oder Sachmangels den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatz- anspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Käufer nach dem Fehlschlagen der Nacherfüllung hingegen Schadensersatz, verbleibt der Kaufgegenstand beim Käufer, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadens-ersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kauf-preis und Wert der mangelhaften Sache. Die vorstehenden Regelungen dieses Absatzes gelten nicht, wenn wir den Mangel arglistig verursacht oder verschwiegen haben.
  1. Bei einer geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mengen, steht dem Käufer kein Rücktrittsrecht zu.
  2. Ergibt sich bei einer aus Anlass der Beanstandung erfolgten Rücksendung von Waren, dass die Beanstan-dung des Käufers zu Unrecht erfolgt ist, sind wir berechtigt, sowohl die Kosten des Versandes wie auch eine angemessene Vergütung für die Überprüfung der Ware vom Käufer zu verlangen.
  3. Im Rahmen der Gewährleistung ersetzte Teile werden unser Eigentum und sind an uns heraus zu geben.
  4. Garantien im Rechtssinne erhält der Käufer durch uns nicht.
  5. Die Gewährleistungszeit beträt ein Jahr ab Lieferung der Ware.
  6. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen des Käufers an Dritte ist ausgeschlossen.

§ 9 Haftungsbeschränkungen

  1. Wir haften nicht für Schäden, die wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen durch leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Vertrags-pflichten
    verursacht haben. Dies gilt ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs, insbesondere aus Verzug, sonstiger Pflichtverletzung oder unerlaubter
    Handlung. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Köpers oder der Gesundheit und wegen Verletzung wesentlicher
    Vertragspflichten, deren Erfüllung dem Vertrag das Gepräge gibt und auf die der Käufer vertrauen darf.

§ 10 Pauschalierter Schadensersatz

  1. Soweit wir aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder nach gesetzlichen Bestimmungen Schadensersatz verlangen können, sind wir berechtigt, nach
    unserer Wahl den Schaden konkret zu berechnen oder zu pauschalieren. Die Schadensersatzpauschale beläuft sich auf 15% des Auftragswertes zuzüglich etwaiger
    Auslagen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unbenommen. Dem Käufer wird ausdrücklich gestattet, im konkreten Fall nachzuweisen, dass ein
    Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale sei, und entsprechende Ermäßigung zu fordern.

§ 11 Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinigten Nationen über Verträge über den internationalen Warenwarenkauf (CISG) sowie die Kollisionsnormen des
    Deutschen Internationalen Privatrechts finden keine Anwendung.
  3. Erfüllungsort für alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ist unser Sitz in Hamburg.
  4. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hamburg, wenn der Käufer Kaufmann, eine juristische Person des Öffentlichen
    Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dies gilt auch für Ansprüche aus Schecks, die an anderen Orten zahlbar sind. Wir sind gleichwohl berechtigt,
    den Käufer auch an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.

§ 12 Sonstiges

  1. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit
    der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Fall, dass eine Regelung ganz oder teilweise unwirksam ist, sind die Parteien verpflichtet, eine Regelung zu vereinbaren,
    deren Erfolg dem wirtschaftlichen Erfolg der unwirksamen soweit wie möglich entspricht.
  2. Wir behalten uns vor, die im Zusammenhang mit unserer Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Käufer im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.
    Dieser Hinweis ersetzt die Mitteilung gemäß Bundesdatenschutzgesetz, dass persönliche Daten über Kunden mittels EDV gespeichert und verarbeitet werden.

§ 13 Schlussbestimmung

  • Alle unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen früheren Datums werden hiermit aufgehoben.